Stärkere Berücksichtigung der deutschen Pflanzennamen in Prüfungen

Das Fach Pflanzenkennnisse wird gemäß Ausbildungsordnung „Gärtner/-in“ zu je 50% geprüft

  • im Rahmen der schriftlichen Prüfung („Fragen rund um das Thema Pflanze“) und
  • am Tag der praktischen Prüfung (hier im engeren Sinn als Erkennen und Benennen eines vorgegebenen Sortiments).

Die deutschen Pflanzennamen liefern aufgrund merkmalsorientierter Bezeichnungen vielfach gute „Eselsbrücken“ zum Lernen und Einprägen (z.B. Korkspindelstrauch oder Pfennigbuche); ferner sind sie im Endverkauf und angesichts der zunehmenden Privatgartenorientierung auch im GaLaBau ein wichtiges Rüstzeug für die Kommunikation mit Kunden.

Bislang gab es für die Pflanzenkenntnisprüfung bereits die Regelung, dass der deutsche Name ersatzweise für den botanischen eingetragen werden konnte, dann aber nur mit anteiliger Gewichtung. Zukünftig soll der deutsche Name grundsätzlich immer mit abgefragt werden. Die fachsprachlich korrekte botanische Bezeichnung steht jedoch weiterhin im Vordergrund; mit der deutschen soll man nur die halbe Punktzahl generieren können.

Bei Aufgaben im Rahmen der schriftlichen Prüfung kann der deutsche Name zusätzlich gefordert werden; er soll auch hier maximal mit der halben Punktzahl des vollständigen botanischen Namens gewichtet werden.

In den Fachrichtungen Obstbau und Gemüsebau dürfen die Prüfungsausschüsse von der neuen Regelung und den entsprechenden Vordrucken abweichen.

In der Prüfung zum/zur Werker/-in sollen der vollständige botanische und der deutsche Name gleich gewichtet werden.

Damit sich die schulische, betriebliche und überbetriebliche Ausbildung anpassen und die Kandidateninnen und Kandidaten entsprechend vorbereiten können, wird die Umsetzung ab der Sommerprüfung 2024 erfolgen.

Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Ausbildungsberaterinnen und -berater oder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Geschäftsbereich 4 gerne zur Verfügung.