Was ist mit den Tomaten los?

Tomaten (Lycopersicon lycopersicum)
Tomaten (Lycopersicon lycopersicum)

Die wechselnde Witterung in diesem Sommer hat den Tomatenfrüchten stark zugesetzt. Nach Auskunft der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen fielen am häufigsten Schäden durch aufgeplatzte oder von der Blütenendfäule befallene Früchte auf. Zum Teil konnte an Tomaten aber auch das Auftreten von Gelb- oder Grünkragen sowie von sogenannten Goldpünktchen beobachtet werden.

Die Tomatenfrüchte platzen vor allem ringförmig auf, wenn die Triebspitze entfernt wird oder wenn auf sehr heiße Tage eine Regenperiode folgt. Die Pflanzen sind bei heißem Wetter auf eine hohe Wasseraufnahme eingestellt. Bei nachfolgend trübem Wetter kommt es dann zu einem Überdruck in den Früchten. Dadurch platzen sie auf. Um dies zu verhindern, sollten die Pflanzen bei wechselhaftem Wetter etwas weniger gegossen werden.

Wenn die Früchte nicht komplett abreifen, spricht man von Gelb- oder Grünkragen infolge einer zu starken Sonneneinstrahlung. Weitere Stressfaktoren, wie sporadisch auftretende Hitzeperioden oder eine nicht optimale Nährstoffversorgung, können das Problem verstärken. Die Pflanzen sollten dann beschattet werden.

Bei der Blütenendfäule entstehen im unteren Teil der Früchte grau-braune bis braun-schwarze Verfärbungen. Die Ursache ist ein Mangel an Kalzium, der durch einen zu niedrigen pH-Wert verursacht werden kann. Aber auch ein zu hoher Gehalt an bestimmten Nährsalzen im Boden, wie etwa Ammonium, Kalium, Magnesium und Natrium, die die Aufnahme von Kalzium behindern, kann das Auftreten der Blütenendfäule auslösen. Ein weiterer Grund kann ein ständig zu trockener Boden sein.

Wenn in der Fruchtschale viele winzig kleine gold-gelbe Flecken sichtbar werden, ist von Goldpünktchen an den Tomatenfrüchten die Rede. Dann sind zu viele Kalziumkristalle in der Fruchtschale eingelagert. Auslöser können ein sehr hoher Wurzeldruck, ein falsches Kalium-Kalzium-Verhältnis im Boden oder ungünstige Luftfeuchteverhältnisse sein.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 23.08.2017