Buchsbäume auf Schädlinge kontrollieren

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Raupe des Buchbaumzünslers (Cydalima perspectalis). Foto: Andreas Vietmeier


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Fraßschaden durch Raupen des Buchsbaumzünslers. Foto: Dr. Reiner Schrage


Die warme Witterung hat dazu geführt, dass am Buchsbaum bereits wieder die ersten Raupen des Buchsbaumzünslers (Cydalima perspectalis, synonym: Diaphania perspectalis) aktiv werden. Die Raupen dieses erst seit einigen Jahren bei uns auftretenden Schädlings beginnen mit dem Fraß an Blättern und Trieben. Deshalb sollten Buchsbaumfreunde ihre Pflanzen jetzt auf einen Befall mit Raupen kontrollieren, um stärkeren Fraßschäden rechtzeitig vorzubeugen.

Die Raupen des Buchsbaumzünslers haben eine gelbgrüne bis dunkelgrüne Grundfärbung und weisen schwarze und weiße Streifen sowie schwarze Flecken am Körper auf. Die Kopfkapsel ist ebenfalls schwarz gefärbt. Die Raupen, die bis zu fünf Zentimeter lang werden, fressen meist versteckt im Innern der Buchsbaumpflanzen. An Blättern und Trieben bleiben bei einem Befall typische Gespinste mit anhaftenden Kotkrümeln zurück. Durch die versteckte Lebensweise im Innern der Pflanzen wird ein Anfangsbefall oft zunächst nicht bemerkt. Bei stärkerem Befall kann es dann sehr schnell zu starken Fraßschäden bis hin zum Kahlfraß kommen. Durch einen Fraß an der Rinde ist es zudem möglich, dass ganze Triebe absterben. Der Buchsbaumzünsler tritt bei uns mit zwei bis drei Generationen im Jahr auf.

Bei Befall sollten zunächst die Raupen abgesammelt und vernichtet werden. Als zusätzliche Maßnahme ist es eventuell sinnvoll, eine Behandlung mit einem Pflanzenschutzmittel durchzuführen. Eine Bekämpfung durch Spritzmaßnahmen ist allerdings wegen der versteckten Lebensweise des Schädlings nicht ganz einfach. Spritzmaßnahmen sind mit möglichst hohem Druck und mit ausreichend Spritzflüssigkeit durchzuführen. Jüngere Raupen lassen sich leichter bekämpfen als ältere. Eine frühzeitige Behandlung der Pflanzen ist daher empfehlenswert. Ein Merkblatt über den Buchsbaumzünsler sowie Informationen und Fotos gibt es hier:

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 30.03.2017