Drahtkörbe als Schutz vor Wühlmäusen

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Wühlmausgang im Rasen. Foto: Eugen Winkelheide

Neben dem Herbst ist das zeitige Frühjahr eine günstige Zeit, um im Garten auftretende Wühlmäuse zu bekämpfen, teilt der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit. Schäden durch Wühlmausfraß entstehen vor allem an den Wurzeln junger Obstbäume, Beerenobststräuchern und Ziergehölzen. Darüber hinaus werden von Wühlmäusen aber auch Blumenzwiebeln sowie Wurzel- und Knollengemüse angefressen.

Die zu den Nagetieren gehörenden Wühlmäuse sind das ganze Jahr über aktiv. Bei der Suche nach Nahrung legen sie unterirdisch weitläufige Gangsysteme an. Oft besiedeln sie auch Gänge, die zuvor von Maulwürfen genutzt wurden. Ähnliche Fraßschäden an Pflanzen können darüber hinaus aber auch durch Feldmäuse entstehen. Bei Gehölzen schädigen Feldmäuse allerdings bevorzugt die Stammbasis, indem sie die Rinde ringsum oft komplett abnagen. Seltener befressen Feldmäuse die Gehölzwurzeln. Eine sichere Unterscheidung von Feld- und Wühlmäusen ist durch die offenen Löcher möglich, die bei einem Feldmausauftreten zurückbleiben. Von Wühlmäusen werden offene Gänge stets wieder verwühlt.

Um Obstbäume vor Wühlmausfraß zu schützen, ist es sinnvoll, diese bereits beim Anpflanzen in spezielle Drahtkörbe aus Maschendraht zu setzen. Zum Schutz von Blumenzwiebeln können auch Pflanzkörbe aus Kunststoff verwendet werden. Eine direkte Bekämpfung von Wühlmäusen lässt sich am besten im Spätherbst oder zeitigen Frühjahr durchführen, wenn die Tiere unter Nahrungsmangel leiden und Fallen oder Fraßköder besonders gut annehmen.

Vor einer Bekämpfungsmaßnahme ist es allerdings erforderlich, eine sogenannte Verwühlprobe durchzuführen, um Verwechslungen mit dem ebenfalls häufig auftretenden Maulwurf auszuschließen. Der Maulwurf ist ein Insekten- und Regenwurmfresser. Er steht unter Naturschutz und darf somit nicht bekämpft, allenfalls vergrämt werden.

Von den verschiedenen Wühlmausbekämpfungsmethoden ist der Einsatz von Fallen am effektivsten. Darüber hinaus lassen sich auch die erwähnten Fraßköder sowie Mittel zur Begasung einsetzen. Als nicht völlig unzureichend haben sich verschiedene Maßnahmen zur Vertreibung erwiesen, wie beispielsweise die Anpflanzung von Feindpflanzen oder der Einsatz von Klappermühlen, Windrädern und Geräten mit Ultraschallerzeugung.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 09.03.2017