Rechtlicher Rahmen

Sauberes, schadstofffreies Wasser ist für die Gesundheit und das Wohlergehen des Menschen unverzichtbar. Aber auch die natürlichen Ökosysteme sind auf unverschmutztes Wasser angewiesen. Da menschliches Handeln direkten und/oder indirekten Einfluss auf das Wasser hat, besteht ein hoher Regelungsbedarf. Aus diesem Grund ist der Schutz der Wasserqualität ein Eckpfeiler der europäischen Umweltpolitik, was in zahlreichen Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen zum Ausdruck gebracht wird.

Für die Landwirtschaft und Gartenbau sind folgende Richtlinien von besonderer Bedeutung:

  • Nitrat-Richtlinie (1991)
  • Wasserrahmenrichtlinie
  • Grundwasserrichtlinie
  • Blaue Richtlinie (2010)

Die EG-Gesetze, Verordnungen und Richtlinien bilden den Rahmen für die spezifische Gesetzgebung und Umsetzung in Deutschland.

Das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz) bildet den Hauptteil des deutschen Wasserrechts. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) enthält Bestimmungen über den Schutz und die Nutzung von Oberflächengewässern und des Grundwassers, außerdem Vorschriften über den Ausbau von Gewässern und die wasserwirtschaftliche Planung sowie den Hochwasserschutz. Die Bundesländer haben Gesetzgebungsbefugnis, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit keinen Gebrauch gemacht hat (Art. 72. 1 GG).

Die Bundesländer dürfen in den jeweiligen Landeswassergesetzen, außer bei stoff- oder anlagenbezogenen Vorschriften (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5) oder bei Regelungen zur Umsetzung von verbindlichen EU-Recht, von den Regelungen des Bundes abweichen.

Die EU-Nitratrichtlinie wird in Deutschland im Wesentlichen durch die Düngeverordnung umgesetzt.

Seit Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie im Dezember 2000 laufen die in der Richtlinie vorgegebenen Fristen zur rechtlichen und materiellen Umsetzung in den Mitgliedsstaaten, damit möglichst bis 2015 eine gute Gewässerqualität erreicht ist.

Besonders hervorzuheben ist das in Artikel 4 der EG-Wasserrahmenrichtlinie aufgeführte Verschlechterungsverbot für Oberflächengewässer und Grundwasser. Die Umsetzung in deutsches Recht ist in § 25 des WHG geregelt.

Den Text der Wasserrahmenrichtlinie können Sie hier nachlesen:

Die Grundwasserrichtlinie ist als sogenannte Tochterrichtlinie eine Ergänzung zu den Bestimmungen nach Art. 17 der EU-Wasserrahmenrichtlinie und ersetzt die Vorschrift 60/68/EWG aus dem Jahr 1980. Sie umfasst insbesondere Kriterien für die Beurteilung des guten chemischen Zustandes des Grundwassers sowie Hinweise für die Ermittlung und Umkehr signifikanter Trends. Ziel ist unter anderem den chemischen Zustand des Grundwassers anhand von europaweiten Grundwasserqualitätsnormen zum Beispiel für Nitrat und Pflanzenschutzmittel zu beurteilen.

Die Blaue Richtlinie ist eine Richtlinie für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen. Mit ihrer Hilfe soll das angestrebte Bewirtschaftungsziel, die Erreichung des guten ökologischen Zustands und des guten ökologischen Potenzials unterstützt werden. Hierbei wird unter anderem der wichtige Aspekt des Hochwasserschutzes mit berücksichtigt.