Versicherungsberatung

Händedruck

Bereits vor über 100 Jahren hat der Gesetzgeber erkannt, dass Risiken wie Alter, Krankheit, Unfälle nicht selbst getragen werden können. Daher ist jede landwirtschaftliche Familie gegen die wesentlichen Grundrisiken gesetzlich versichert. Dafür sorgt die Zwangsmitgliedschaft in:

  • Krankenkasse
  • Alterskasse
  • Pflegekasse
  • Berufsgenossenschaft

Diese vier Versicherungen bilden quasi die Säulen der landwirtschaftlichen Sozialversicherung.

Risikoanalyse und Private Absicherung

Daneben gibt es eine Vielzahl von freiwilligen Versicherungen für verschiedene Risiken. Welche Risiken sollten wir zusätzlich absichern? Das ist die zentrale Frage, wenn es um den optimalen Versicherungsschutz für Familie und Betrieb geht. Maßgeblich sollten die Risiken versichert werden, die zu existenzgefährdeten Einkommensausfällen führen oder Kosten verursachen, die die Weiterbewirtschaftung des landwirtschaftlichen Betriebes unmöglich machen. Die folgende Übersicht zeigt eine Empfehlung.

Risiken gezielt absichern

Welche Risiken wie abgesichert werden können, zeigt diese Tabelle:

Tatsächliche Risiken Absicherung durch:
Tod Testament, Ehevertrag, Risikolebensversicherung
Berufsunfähigkeit Berufsunfähigkeitsversicherung
Erwerbsunfähigkeit Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Unfall Private Unfallvesicherung
Krankheit / Pflegebedürftigkeit Evtl. Zusatzversicherung
„Alter“ Private Altersvorsorge, Testament, Vorsorgevollmacht
Scheidung Ehevertrag, Inventarverzeichnis, Darlehensvereinbarungen

Versicherungen im Überblick

Personenversicherungen

Sachversicherungen

Versicherungen regelmäßig überprüfen

Schnell sind 10000 Euro pro Jahr für Versicherungen in einem landwirtschaftlichen Betrieb ausgegeben. Überprüfen Sie deshalb regelmäßig, wie hoch in Ihrem Betrieb die Ausgaben dafür sind. Zu diesen Anlässen sollten Sie Ihr Versicherungspaket auf jeden Fall kritisch prüfen oder prüfen lassen:

  • Heirat, besonders des Hofnachfolgers
  • Geburt eines Kindes
  • Wegfall eines Einkommens
  • Hofübergabe, Verpachtung, Erbfall
  • Betriebsaufgabe
  • Hofübernahme, Pachtung
  • Umstrukturierungen im Betrieb
  • Größere Änderungen im Vieh-, Gebäude-, Maschinenbestand
  • Änderungen der Absatzwege für Ihre Produkte

Altersvorsorge

Die landwirtschaftliche Sozialversicherung ist darauf ausgerichtet, den landwirtschaftlichen Familien eine Grundsicherung zu bieten. Um auch im Alter einen ausreichenden Lebensstandard halten zu können, darf die private Altersvorsorge nicht außer acht gelassen werden. Die Altersvorsorge beginnt dabei einer bedarfsgerechten Absicherung des jungen Betriebsleiters und dem Verfassen eines Testamentes. Lassen Sie sich dabei vom Notar oder Berufsstand beraten. Fünf wichtige Regeln zur privaten Altersvorsorge und Beispielrechnungen lesen Sie hier: