Ehrung für langjährige Tätigkeit im Agrarbereich

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen kann auf Antrag langjährig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben der Landwirtschaft mit einer Prämie und einer Ehrenurkunde auszeichnen, um deren Verbundenheit zur Landwirtschaft zu würdigen. Als langjährig gelten 25-, 40- oder 50-jährige Beschäftigungszeiten.

Folgende Voraussetzungen müssen unter anderem erfüllt sein:

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die Ehrung beantragen, müssen durch einen Sozialversicherungsverlauf nachweisen, dass sie 25, 40 oder 50 Jahre lang in Nordrhein-Westfalen ununterbrochen in einem oder in mehreren Betrieben der Landwirtschaft hauptberuflich tätig gewesen sind. Landwirtschaft umfasst den Acker- und Pflanzenbau, die Tierzucht und -haltung, den Garten-, Gemüse-, Obst- und Weinbau, die Forstwirtschaft, die Fischerei in den Binnengewässern und die Imkerei.

Weiterhin müssen Arbeitnehmer/innen, die die Ehrung beantragen, als zu den Wahlen der Landwirtschaftskammer (Kammerwahl) wahlberechtigte Arbeitnehmer in der Wählerliste der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen geführt werden. Wahlberechtigt sind unter anderem alle hauptberuflich in landwirtschaftlichen Betrieben tätigen Arbeitnehmer/innen, die am Tag der jeweiligen Kammerwahl geschäftsfähig sind und die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaften besitzen. Bei Vorliegen dieser formalen Wahlberechtigung kann die Eintragung ins Wählerverzeichnis ggf. mit dem Antrag auf Ehrung beantragt werden.

Was ist zu tun?

Die Ehrung ist bis spätestens ein Jahr nach Erreichen eines Berufsjubiläums vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bei der zuständigen Kreisstelle der Landwirtschaftskammer NRW zu beantragen. Zuständig ist die Kreisstelle, bei der der Arbeitgeber seinen Betriebssitz hat. Bei abweichendem Wohnsitz des Arbeitnehmers ist die Kreisstelle zuständig, bei der der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz hat, sofern dieser in Nordrhein-Westfalen liegt. Die Kreisstellen sind außerdem für die Führung der Wählerverzeichnisse zuständig.

Wie erfolgt die Ehrung?

Bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen erfolgt die Ehrung für ein 25-, 40- oder 50-jähriges Berufsjubiläum durch Überreichung einer Ehrenurkunde und einer Treueprämie in Höhe von 150,00 Euro. Die Ehrung nimmt in der Regel der Kreislandwirt / die Kreislandwirtin der bearbeitenden Kreisstelle vor.

Detaillierte Regelungen zu den Ehrungsvoraussetzungen und zum Verfahren enthält die Richtlinie der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zur Ehrung langjährig beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben der Landwirtschaft vom 29. Januar 2019. Diese ist seit dem 1. März 2019 in Kraft und kann hier, ebenso wie das Formular zur Beantragung der Ehrung, heruntergeladen werden:

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die für Sie zuständige Kreisstelle oder an das Leitungsbüro der Landwirtschaftskammer, Armin Käthner: Telefon: 0251 2376-275, E-Mail: armin.kaethner@lwk.nrw.de