Auf ELER-Förderung muss hingewiesen werden

Pflichten in Bezug auf Internetauftritte, Broschüren etc.

Bei allen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen wie Broschüren, Handzettel, gewerblichen Websites usw., die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben stehen, ist das Unionslogo - Kreis aus zwölf goldenen Sternen auf blauem Hintergrund - mit folgendem Hinweis auf die Förderung aus dem ELER anzubringen:

„Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete“.

Das Unionslogo muss bestimmten grafischen Vorgaben entsprechen, siehe Link neben dem Logo am Ende dieser Seite. Handelt es sich um eine im Rahmen von LEADER finanzierte Förderung, so ist ferner noch das LEADER-Logo aufzunehmen.

Zusätzlich zum EU-Logo müssen weiterhin Angaben zum nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministerium aufgenommen werden, das auf nationaler Ebene zuständig ist, zum Beispiel durch diesen Satz:

„Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung in Nordrhein-Westfalen ist das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur-und Verbraucherschutz als ELER-Verwaltungsbehörde“.

Für Schilder, Poster, Tafeln und Websites gilt darüber hinaus, dass die Logos der EU bzw. das LEADER-Logo mindestens 25 % der Fläche des Schildes, der Tafel oder der Website einnehmen müssen. Für die anderen Informationsmaterialien gilt, dass das EU-Logo sowie der Hinweis auf die Beteiligung der EU gut sichtbar angebracht sein müssen.

Im Rahmen von entsprechenden Websites ist der Beitrag des ELER zumindest auf der Homepage zu nennen sowie zusätzlich folgender Hyperlink zur Website der Kommission, die den ELER betrifft, einzurichten:

Posterpflicht

Für Investive Fördermaßnahmen ab einem Schwellenwert vom 50.000 Euro besteht neben den zuvor genannten darüber hinaus die Verpflichtung, durch ein sichtbar aufgehängtes Poster auf die Förderung hinzuweisen.

Für Flächen- und tierbezogene Maßnahmen, die aus dem ELER-Fonds mitfinanziert werden, besteht diese Pflicht seit März 2016 nicht mehr.


EU-Flagge

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Quelle und weitere Formate:
http://europa.eu/about-eu/basic-information/symbols/flag/index_de.htm

Vektorformat EPS, empfohlen für den Druck:
flag_yellow_eps.zipZIP-Datei


LEADER+

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Quelle und weitere Formate:
http://ec.europa.eu/agriculture/rur/ leaderplus/publipack/index_de.htm

Vektorformat EPS, empfohlen für den Druck:
leaderplus_eps.zipZIP-Datei


Autorin: Susanne Böning