Vielfältige Kulturen: Ausnahme wegen Dürre

Grubbern auf einem StoppelfeldBild vergrößern

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit in einigen Regionen Nordrhein-Westfalens können manche Betriebe Raps als eingeplante fünfte Hauptkultur nicht anbauen. Für diese Betriebe hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz eine Ausnahmeregelung erlassen, auf deren Basis sie in begründeten Einzelfällen für 2019 von den Verpflichtungen entbunden werden können, ohne von der Maßnahme ausgeschlossen zu werden. Zu beachten ist allerdings, dass für das Verpflichtungsjahr 2019 auch keine Prämie gewährt wird und insofern kein Auszahlungsantrag Vielfältige Kulturen 2019 gestellt werden muss.

Voraussetzung ist das fristgerechte Einreichen eines formlosen Antrages mit hinreichender Begründung bei der jeweils zuständigen Kreisstelle der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen und die Bewilligung dieses Antrages. Ausschlussfrist ist der 31. Oktober 2018.

Autor: Ann-Kathrin Steinkamp