De-Mail, verschlüsselte E-Mail und elektronisch signierte Dokumente

  1. De-Mail
  2. Verschlüsselte E-Mail
  3. Qualifiziert elektronisch signierte Dokumente

1. De-Mail

Mit einer De-Mail können Sie auf sicherem, vertraulichem und nachweisbarem Weg, Nachrichten an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen senden. Für diesen formlosen als auch für den formgebundenen Schriftverkehr kann die De-Mail-Adresse

verwendet werden. Senden Sie eine De-Mail an uns, gehen wir davon aus, dass Sie für diese Angelegenheit auch eine Antwort per De-Mail wünschen. Wenn Sie eine De-Mail an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen schicken, wird diese über die Poststelle innerhalb der Behörde an die zuständige Person weitergeleitet. Sofern Ihnen der Ansprechpartner oder die Organisationseinheit bekannt ist, geben Sie das bitte mit an.

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen eröffnet diesen Zugang für De-Mails eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:

Dateianhänge

Werden Dateianhänge an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen versandt, so ist zu beachten, dass die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:

Für Dokumente

  • PDF (Portable Document Format)

Für Bilder

  • JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
  • PNG (Portable Network Graphics)
  • TIFF (Tagged Image File Format).

Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen nicht entgegengenommen.

Sollte die De-Mail bzw. enthaltene Dateianhänge, welche Sie der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden und die De-Mail wird ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine automatisiert erstellte Benachrichtigung, dass Ihre De-Mail nicht angenommen werden konnte.

Die Größe der übertragenen De-Mail inklusive Dateianhänge ist auf ein Datenvolumen von maximal 10 MByte beschränkt.

De-Mail in schriftform-wahrender Versandart nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes

Sollte durch Gesetz die Schriftform für bestimme Schreiben angeordnet sein, wäre grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift Ihrerseits notwendig.

Eine De-Mail mit Absenderbestätigung im Sinne des § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes ersetzt nach § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetz NRW diese Schriftform. Sie können daher auch über De-Mail mit Absenderbestätigung rechtsverbindlich mit der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen elektronisch kommunizieren. Für eine absenderbestätigte De-Mail müssen Sie sich an Ihrem De-Mail Konto mit hohem Authentisierungsniveau anmelden.

Schließen des De-Mail-Postfachs

Sollten Sie Ihr De-Mail-Postfach wieder schließen, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung, damit wir nicht weiter mit Ihnen per De-Mail kommunizieren.


2. Verschlüsselte E-Mail

Für die sichere Übermittlung von formlosem Schriftverkehr und vertraulichen Informationen an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen können Sie verschlüsselte E-Mails an

senden. Um E-Mails verschlüsseln zu können, benötigen Sie den öffentlichen Schlüssel der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen:

Wenn Sie eine verschlüsselte Mail an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen schicken, wird diese über die Poststelle innerhalb der Behörde an die zuständige Person weitergeleitet. Sofern Ihnen der Ansprechpartner oder die Organisationseinheit bekannt ist, geben Sie das bitte mit an. Verschlüsselte E-Mails, die nicht an diese E-Mail-Adresse geschickt werden, sind für den Empfänger nicht lesbar, da diese nicht den Weg über die zentrale Entschlüsselungssoftware nehmen.

Beachten Sie, dass die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen nicht mit verschlüsselten E-Mails antworten kann. Damit wir auf Ihre Nachricht unter Wahrung der Schriftform antworten können, geben Sie bitte in Ihrer Nachricht Ihre Postanschrift oder De-Mail-Adresse an.

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen eröffnet diesen Zugang für verschlüsselte E-Mails eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:

Dateianhänge

Werden Dateianhänge an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen versandt, so ist zu beachten, dass die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:

Für Dokumente

  • PDF (Portable Document Format)

Für Bilder

  • JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
  • PNG (Portable Network Graphics)
  • TIFF (Tagged Image File Format).

Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen nicht entgegengenommen. Sollte die verschlüsselte E-Mail bzw. enthaltene Dateianhänge, welche Sie der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden und die verschlüsselte E-Mail ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass Ihre verschlüsselte E-Mail nicht angenommen werden konnte.

Die Größe der übertragenen verschlüsselten E-Mail inklusive Dateianhänge ist auf ein Datenvolumen von maximal 10 MByte beschränkt.

Schließen des E-Mail-Postfachs für verschlüsselte E-Mails

Sollten Sie Ihr E-Mail-Postfach, das Sie für verschlüsselte E-Mails nutzen, wieder schließen, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung, damit wir nicht weiter mit Ihnen auf diesem Weg kommunizieren.


3. Qualifiziert elektronisch signierte Dokumente

Für Vorgänge, die zur Bearbeitung eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen, müssen Ihre Mitteilungen und Anlagendokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Sie entfaltet vor Gericht dieselbe Wirkung wie eine handschriftliche Unterschrift (Artikel 25 Absatz 2 eIDAS-VO) und muss in allen EU-Staaten anerkannt werden (Absatz 3). Sie ersetzt gem. § 3a Absatz 2 VwVfG NRW die Schriftform.

Für den formgebundenen Schriftverkehr an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen können Sie qualifiziert elektronisch signierte (QES) Dokumente per E-Mail an

senden.

Wenn Sie ein Dokument mit QES an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen schicken, wird dieses über die Poststelle innerhalb der Behörde an die zuständige Person weitergeleitet.

Beachten Sie, dass die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ihrerseits nicht mit qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten antworten kann. Damit wir auf Ihre Nachricht unter Wahrung der Schriftform antworten können, geben Sie bitte in Ihrer Nachricht Ihre Postanschrift oder De-Mail-Adresse an.

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen eröffnet diesen Zugang für Dokumente mit QES eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:

Dateiformate

Werden Dateien mit QES an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen versandt, so ist zu beachten, dass die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:

Für Dokumente

  • PDF (Portable Document Format)

Für Bilder

  • JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
  • PNG (Portable Network Graphics)
  • TIFF (Tagged Image File Format).

Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen nicht entgegengenommen.

Sollte die Datei bzw. die Dateien, welche Sie der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die Nachricht ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass Ihre E-Mail nicht angenommen werden konnte.

Die Größe der übertragenen E-Mail inklusive der qualifiziert elektronisch signierten Anhänge ist auf ein Datenvolumen von maximal 10 MByte beschränkt.

Schließen des E-Mail-Postfachs für den Empfang qualifiziert elektronisch signierter Dokumente

Sollten Sie Ihr E-Mail-Postfach, das Sie für den Empfang und Versand qualifiziert elektronisch signierter Dokumente nutzen, wieder schließen, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung, damit wir nicht weiter mit Ihnen auf diesem Weg kommunizieren.