Fortbildung zum/zur Agrarservicemeister/in

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Güllelager am Feldrand


Selbstfahrende Pflanzenschutzspritze Amazone Pantera 4502Bild vergrößern
Selbstfahrende Pflanzenschutzspritze Amazone Pantera 4502. Foto: Amazone Werksfoto


Körnermaisernte mit einem Claas Lexion 570Bild vergrößern
Körnermaisernte mit einem Claas Lexion 570


Silomaisernte mit einem Claas Jaguar 950Bild vergrößern
Silomaisernte mit einem Claas Jaguar 950


Ziel der Meisterprüfung

Agrarservicemeister/innen werden für Fach- und Führungsaufgaben in Unternehmen des Agrarservice oder des Pflanzenbaus mit Serviceangeboten ausgebildet. Ziel der Prüfung ist es demnach festzustellen, ob der Teilnehmer/die Teilnehmerin an der Meisterprüfung die dafür notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen besitzt.

Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Agrarservicemeister/Agrarservicemeisterin.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung

  1. Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer
    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft Agrarservice und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf (Gärtner/in, Pferdewirt/in, Forstwirt/in, Tierwirt/in, etc.) und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
    • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
    nachweist.
  2. Die Berufspraxis muss in Unternehmen des Agrarservice, des Pflanzenbaus mit Serviceangeboten oder vergleichbaren Unternehmen nachgewiesen werden.

Diese Zulassungsvoraussetzungen müssen spätestens zum Zeitpunkt der letzten Teilprüfung erfüllt sein. Die Zeiten, in denen die Fachschule besucht wird, gelten nicht als Praxiszeiten.

Inhalte der Meisterprüfung

Die Meisterprüfung umfasst die Prüfungsteile:

1. Pflanzenproduktion, Verfahrens- und Agrartechnik, Dienstleistungen

  • Praktische Meisterarbeit in Form eines Arbeitsprojektes mit einer Durchführungszeit von 12 Monaten, einer Dokumentation und einem abschließenden Fachgespräch bis zu 60 Minuten.
  • Schriftliche Prüfung mit einer Dauer von 180 Minuten.

2. Betriebs- und Unternehmensführung

  • Schriftliche Prüfung mit einer Dauer von 180 Minuten.
  • Beurteilung eines fremden Betriebes, schriftlich in 120 Minuten mit anschließendem Fachgespräch bis zu 60 Minuten.

3. Berufsausbildung und Mitarbeiterführung

  • Durchführung einer Ausbildungssituation, mit einer Dauer von 60 Minuten, mit anschließendem Fachgespräch bis zu 30 Minuten.
  • Schriftliche Prüfung mit fallbezogenen Aufgaben aus mehreren Handlungsfeldern der Ausbildung und einer Dauer von 150 Minuten.
  • Bearbeitung einer Fallstudie zu einer vorgegebenen Situation der Mitarbeiterführung mit schriftlicher Darlegung in 120 Minuten und anschließendem Fachgespräch bis zu 20 Minuten.

Ablauf der Meisterprüfung

Die Meisterprüfung erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei Jahren. In dieser Zeit finden sowohl der vorbereitende Fachschulunterricht als auch die Prüfungen statt. Die Betreuung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und die Organisation der Prüfung erfolgt durch die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Die Prüfung wird nach der Prüfungsordnung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen durchgeführt.

Zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung bietet die Landwirtschaftskammer den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus ganz Nordrhein-Westfalen den Besuch der berufsbegleitenden Teilzeit-Fachschule für Agrarservice am Berufskolleg der Landwirtschaftskammer NRW in Kleve an.

Die Fachschule endet mit dem Abschluss Staatlich geprüfter Wirtschafter/Staatlich geprüfte Wirtschafterin. Während und nach dem Besuch der Fachschule legen Sie auch die Meisterprüfung ab. Die Meisterprüfung endet mit den letzten Teilprüfungen im März des Abschlussjahres.

Der Besuch der Teilzeitfachschule ist für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Meisterprüfung nicht zwingend vorgeschrieben, aber als Vorbereitung für eine erfolgreiche Prüfung dringend zu empfehlen. Wer sich zur Teilzeitfachschule anmeldet, für den ist allerdings die regelmäßige Teilnahme am Unterricht verpflichtend.

Kosten der Meisterprüfung

Die Gebühren für die Meisterprüfung richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der Landwirtschaftskammer NRW:

  • Entscheidung über die Zulassung zur Meisterprüfung: 393 €
  • Durchführung der Meisterprüfung: 1240 €
  • Wiederholung nicht bestandener Meisterprüfung: 1240 €
  • Durchführung der Meisterprüfung bei Befreiung von zwei Prüfungsteilen oder Wiederholung der Meisterprüfung bei Aufwand < 50 %: 620 €

Für die Durchführung des Arbeitsprojekts im Teil 1 und der Betriebsbeurteilung im Teil 2 sowie der Ausbildungssituation im Teil 3 können je nach gewähltem Prüfungsthema zusätzliche Aufwendungen entstehen. Bei Besuch der Fachschule fällt eine Einschreibegebühr von 101 €, Ausgaben für Lehr- und Lernmittel von 50 - 100 € sowie die Gebühr für die Wirtschafterprüfung in Höhe von 211 € an.

Meisterprüfung

Anmeldungen zur Meisterprüfung nimmt der Geschäftsbereich 4 - Berufsbildung, Fachschulen oder das Berufskolleg Kleve der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen entgegen.

Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme an der Meisterprüfung und für den Besuch der Fachschule getrennte Anmeldungen erforderlich sind. Die Formulare sollten zusammen an eine der oben genannten Dienststellen der Landwirtschaftskammer geschickt werden.

Weitere Fragen?

Bei weiteren Fragen zur Meisterprüfung wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:

Ursula Wagener
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Geschäftsbereich 4 – Berufsbildung, Fachschulen
Nevinghoff 40
48147 Münster
Telefon: 0251 2376-463
E-Mail: ursula.wagener@maillwk.nrw.de

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Geschäftsbereich 4 - Berufsbildung, Fachschulen
Britta Gaehtgens
Telefon: 0251 2376-460
E-Mail: britta.gaehtgens@maillwk.nrw.de